Mädchenarbeitskreis nach §78
Seit mehr als 10 Jahren engagieren wir uns in diesem sogenannten "Mädchen AK" in dem sich Vertreterinnen aus mehr als 20 Jugendeinrichtungen monatlich zusammensetzen diskutieren, Ideen weiterentwickeln, politisch wirksam werden und gemeinsame Projekte initiieren. Seit 13 Jahren richten wir gemeinsam das bezirkliche Mädchensportfest LEYLA RENNT aus.
Geschäftsordnung des Arbeitskreises Mädchenförderung in Friedrichshain–Kreuzberg/ Berlin – Fach-AG nach § 78 SGB VIII
Die Arbeit des Arbeitskreises Mädchenförderung (AK) bezieht sich auf § 9 Abs. 3 SGB VIII, der zur Grundrichtung der Erziehung und Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen aussagt:
„Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind ... 3.
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die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen,
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Benachteiligungen abzubauen und
- die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern.“ (aus: Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder und Jugendhilfe.
Der AK Mädchenförderung versteht sich auch als Initiator von Mädchenförderung im Rahmen der bezirklichen Jugendhilfeplanung. Seine Aufgabe ist die Überprüfung und Sicherung der Rechte und Interessen von Mädchen und jungen Frauen in Friedrichshain- Kreuzberg. Im Einzelnen bedeutet dies:
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Mädchenförderung als Planungsziel durchzusetzen, sofern dies noch nicht geschehen ist
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Beteiligung an der Erarbeitung, Weiterentwicklung und Überprüfung der Standards parteilicher Mädchenarbeit
- Lebenssituationen und Bedarf der Zielgruppe zu formulieren
Der AK Mädchenförderung berät in Fachfragen, die sich im Rahmen der Jugendhilfe des öffentlichen Trägers und den Planungen der Freien Träger der Jugendhilfe ergeben. Der AK bemüht sich über den Jugendhilfebereich hinaus, den für Mädchen wichtigen Lebensraum Schule in die Arbeit des AK einzubeziehen.
Der AK berichtet und spricht ggf. Empfehlungen gegenüber dem bezirklichen Jugendhilfeausschuss aus.
Der AK Mädchenförderung unterstützt und organisiert fachspezifische Fort-/ und Weiterbildungen für die Mitarbeiterinnen des AK entsprechend der gegebenen Rahmen-bedingungen.